Frage:
Wann darf ein Kunde Waren umtauschen oder zurückgeben?Antwort:
Ist die Ware in Ordnung, muss der Händler sie nicht
zurücknehmen.
Der Kunde hat also kein generelles Umtauschrecht.
Vielmehr ist es ein Kulanzangebot des Händlers.
Er kann zum Beispiel zusagen, die Ware innerhalb von 14
Tagen nach dem Kauf zurückzunehmen.
Reduzierte Ware ist meist davon ausgenommen.
Frage:
Bei Ware, die im Internet gekauft wird, hat der Kunde ein
Widerrufsrecht.
Muss er mit zusätzlichen Kosten rechnen?
Antwort:
Seit kurzem muss der Kunde die Rücksendekosten zahlen,
wenn die zurückgeschickte Ware weniger als 40 Euro
gekostet hat
oder wenn er bei einem höheren Wert noch nichts bezahlt
hat.
Wurde falsch geliefert, also entspricht die Sendung nicht
der Bestellung,
muss natürlich der Händler die Rücksendung bezahlen.
Frage:
Und was kann der Kunde machen, wenn die Ware Mängel hat?
Antwort:
Hier besteht ein gesetzlich geregelter Anspruch auf
Gewährleistung-
Der Händler muss zwei Jahre lang dafür gerade stehen,
dass ein Produkt zum Zeitpunkt des Kaufs mangelfrei war.
Treten in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf Mängel
auf, geht der Gesetzgeber davon aus,
dass sie bereits beim Kauf vorhanden waren.
Will der Händler aus der Verantwortung, muss er
beweisen, dass der Käufer den Mangel verschuldet hat.
Mit Beginn des siebten Monats muss der Käufer belegen,
dass ein Mangel schon beim Kauf vorlag.
Im Rahmen der Gewährleistung muss der Händler Mängel
kostenfrei reparieren oder ein fehlerfreies Produkt
liefern.
Mehr als zwei so genannte Nacherfüllungen braucht der
Kunde aber nicht hinzunehmen.
Verweigert sie der Händler, sind sie erfolglos oder für
den Käufer nicht zumutbar,
dann kann er vom Kaufvertrag zurücktreten und das Geld
zurückfordern.
Der Händler ist übrigens verpflichtet, bei der
Zurücknahme mangelhafter Produkte das Geld auszubezahlen
- er darf seine Kunden nicht mit einem Gutschein
abspeisen.
Frage:
Wer trägt die Versandkosten bei Reklamationen von Waren,
die im Internet gekauft wurden?
Antwort:
Bei der gesetzlichen Gewährleistung trägt der Händler
die Kosten.
Das ist aber nicht immer einfach durchzusetzen;
erfahrungsgemäß verweigern manche die Annahrne unfreier
Postsendungen.
Gerade bei Geräten wie PCs ist es wichtig, nicht nur auf
den Preis zu schauen
und im Internet nach dem günstigsten Angebot zu fahnden.
Vielmehr empfehlen wir, sich bei Freunden nach
Erfahrungen mit Händlern zu erkundigen.
Wer sich zudem beraten lassen will, für den kann sich
ein Kauf beim qualifizierten Händler vor Ort
mittelfristig als ökonomisch sinnvoller erweisen als das
Online-Schnäppchen.
Frage:
Viele Händler oder Hersteller bestehen darauf, die Ware
in der Originalverpackung zurückzuschicken.
Was passiert, wenn diese nicht mehr vorhanden ist?
Antwort:
Geht es um Gewährleistung, kann der Händler eine
gewisse Sorgfalt verlangen,
aber nicht, dass das Gerät in der Originalverpackung
versendet wird.
Beim Umtausch aus Kulanz kann das durchaus eine Bedingung
sein.
Frage:
Verlängert sich die Gewährleistungspflicht bei mehrfach
umgetauschten Geräten?
Antwort:
Nein, die 24-monatige Gewährleistung läuft ab Abschluss
des Kaufvertrages.
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