Gewährleistung - Info Verbraucherschutz


  Frage:
Wann darf ein Kunde Waren umtauschen oder zurückgeben?

Antwort:
Ist die Ware in Ordnung, muss der Händler sie nicht zurücknehmen.
Der Kunde hat also kein generelles Umtauschrecht. Vielmehr ist es ein Kulanzangebot des Händlers.
Er kann zum Beispiel zusagen, die Ware innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf zurückzunehmen.
Reduzierte Ware ist meist davon ausgenommen.


Frage:
Bei Ware, die im Internet gekauft wird, hat der Kunde ein Widerrufsrecht.
Muss er mit zusätzlichen Kosten rechnen?

Antwort:
Seit kurzem muss der Kunde die Rücksendekosten zahlen,
wenn die zurückgeschickte Ware weniger als 40 Euro gekostet hat
oder wenn er bei einem höheren Wert noch nichts bezahlt hat.
Wurde falsch geliefert, also entspricht die Sendung nicht der Bestellung,
muss natürlich der Händler die Rücksendung bezahlen.


Frage:
Und was kann der Kunde machen, wenn die Ware Mängel hat?

Antwort:
Hier besteht ein gesetzlich geregelter Anspruch auf Gewährleistung-
Der Händler muss zwei Jahre lang dafür gerade stehen, dass ein Produkt zum Zeitpunkt des Kaufs mangelfrei war.
Treten in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf Mängel auf, geht der Gesetzgeber davon aus,
dass sie bereits beim Kauf vorhanden waren.
Will der Händler aus der Verantwortung, muss er beweisen, dass der Käufer den Mangel verschuldet hat.
Mit Beginn des siebten Monats muss der Käufer belegen, dass ein Mangel schon beim Kauf vorlag.
Im Rahmen der Gewährleistung muss der Händler Mängel kostenfrei reparieren oder ein fehlerfreies Produkt liefern.
Mehr als zwei so genannte Nacherfüllungen braucht der Kunde aber nicht hinzunehmen.
Verweigert sie der Händler, sind sie erfolglos oder für den Käufer nicht zumutbar,
dann kann er vom Kaufvertrag zurücktreten und das Geld zurückfordern.
Der Händler ist übrigens verpflichtet, bei der Zurücknahme mangelhafter Produkte das Geld auszubezahlen
- er darf seine Kunden nicht mit einem Gutschein abspeisen.


Frage:
Wer trägt die Versandkosten bei Reklamationen von Waren, die im Internet gekauft wurden?

Antwort:
Bei der gesetzlichen Gewährleistung trägt der Händler die Kosten.
Das ist aber nicht immer einfach durchzusetzen;
erfahrungsgemäß verweigern manche die Annahrne unfreier Postsendungen.
Gerade bei Geräten wie PCs ist es wichtig, nicht nur auf den Preis zu schauen
und im Internet nach dem günstigsten Angebot zu fahnden.
Vielmehr empfehlen wir, sich bei Freunden nach Erfahrungen mit Händlern zu erkundigen.
Wer sich zudem beraten lassen will, für den kann sich ein Kauf beim qualifizierten Händler vor Ort
mittelfristig als ökonomisch sinnvoller erweisen als das Online-Schnäppchen.


Frage:
Viele Händler oder Hersteller bestehen darauf, die Ware in der Originalverpackung zurückzuschicken.
Was passiert, wenn diese nicht mehr vorhanden ist?

Antwort:
Geht es um Gewährleistung, kann der Händler eine gewisse Sorgfalt verlangen,
aber nicht, dass das Gerät in der Originalverpackung versendet wird.
Beim Umtausch aus Kulanz kann das durchaus eine Bedingung sein.


Frage:
Verlängert sich die Gewährleistungspflicht bei mehrfach umgetauschten Geräten?

Antwort:
Nein, die 24-monatige Gewährleistung läuft ab Abschluss des Kaufvertrages.